BAFA Vor-Ort-Beratung 
Bis zu 80 % gefördert

Wir kommen zu Ihnen, analysieren Ihr Gebäude und erstellen einen maßgeschneiderten Sanierungsplan. Der Bund übernimmt bis zu 80 % der Beratungskosten.

Allgäu & Stuttgart

Bundesförderung

Was ist die BAFA Vor-Ort-Beratung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert professionelle Energieberatungen für Wohngebäude. Ziel ist es, Eigentümern den Einstieg in die energetische Sanierung so einfach und günstig wie möglich zu machen.

Wer kann beantragen?

Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten, die vor dem 1. Februar 2002 fertiggestellt wurden.

Wie viel Förderung?

80 % der Beratungskosten, maximal 1.300 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern und bis zu 1.700 € bei Gebäuden mit 3+ Wohneinheiten.

Was ist enthalten?

Vollständige Vor-Ort-Analyse, schriftlicher Beratungsbericht, Maßnahmenliste mit Kostenschätzung und Energieeinsparprognose.

Rechenbeispiel

Was kostet Sie die Beratung wirklich?

Dank BAFA-Förderung tragen Sie nur einen kleinen Teil der Beratungskosten selbst – oft weniger als ein Abendessen für zwei Personen.

Beispielrechnung: Einfamilienhaus

Typisches Einfamilienhaus mit ca. 150 m² Wohnfläche, Baujahr 1978
Gesamtkosten Energieberatung 1.625 €
BAFA-Förderung (80 %, max. 1.300 €) – 1.300 €
Ihr Eigenanteil 325 €
Potenzielle Energieeinsparung pro Jahr 1.200 – 2.400 €

Beispielrechnung: Mehrfamilienhaus

Wohngebäude mit 6 Einheiten, ca. 480 m² Wohnfläche, Baujahr 1968
Gesamtkosten Energieberatung 2.125 €
BAFA-Förderung (80 %, max. 1.700 €) – 1.700 €
Ihr Eigenanteil 425 €
Potenzielle Energieeinsparung pro Jahr 3.800 – 7.200 €

Schritt für Schritt

So läuft die Beratung ab

1

Erstgespräch & Unterlagen sammeln

Wir besprechen Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail. Bereithalten: Grundrisse, Baupläne (wenn vorhanden), Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre.

2

Antragsstellung beim BAFA

Bevor die Beratung beginnt, muss der Förderantrag gestellt werden. Das übernehmen wir vollständig für Sie – kein Papierkram, kein Aufwand Ihrerseits.

3

Vor-Ort-Termin & Bestandsaufnahme

Wir kommen zu Ihnen und analysieren alle energierelevanten Bauteile: Dach, Außenwände, Fenster, Keller, Heizung und Warmwasserbereitung. Dauer: ca. 2–3 Stunden.

4

Beratungsbericht & Sanierungsempfehlung

Innerhalb weniger Wochen erhalten Sie einen ausführlichen Bericht mit aktuellem Energieverbrauch, konkreten Maßnahmen in priorisierter Reihenfolge, Kostenschätzungen und Einsparpotenzial.

5

Besprechung

Wir erläutern den Bericht gemeinsam. Optional: direkt einen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen – für 5 % Extra-Förderbonus bei Umsetzung der Maßnahmen.

6

BAFA-Zuschuss wird ausbezahlt

Der Förderantrag wird abschließend beim BAFA eingereicht. Die Förderung wird direkt an Sie ausbezahlt – wir rechnen den Zuschuss in unserer Rechnung ab.

Ihre Vorteile

Warum Lisa Hierholzer wählen?

Zugelassene Energieberaterin

Als von BAFA und KfW zugelassene Energieberaterin können wir alle Förderanträge stellen. Nicht jeder Berater ist dazu berechtigt – wir schon.

Hersteller- unabhängig

Wir arbeiten mit keinem Hersteller zusammen und erhalten keine Provision. Unsere Empfehlungen sind zu 100 % neutral – zu Ihrem Vorteil.

Regional & persönlich

Wir kennen die Bausubstanz im Allgäu und die regionalen Förderprogramme der Landkreise Oberallgäu und Ostallgäu. Kurze Wege, schnelle Termine.

Alles aus einer Hand

Von der Bestandsaufnahme über den Beratungsbericht bis zur Förderantragstellung – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Häufig gestelte Fragen

Ihre Fragen, unsere Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf auf Basis der Bausubstanz – unabhängig vom Nutzungsverhalten. Er ist aussagekräftiger und Pflicht für Neubauten. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre.

Muss ich vor der Beratung etwas vorbereiten?

Idealerweise haben Sie Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre und eventuelle Baupläne bereit. Falls nicht vorhanden – kein Problem. Wir können auch ohne diese Unterlagen eine vollständige Analyse erstellen.

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung der Förderung?

Nach Einreichung aller Unterlagen beim BAFA dauert die Auszahlung in der Regel 4–8 Wochen. Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Beratung gestellt werden – das übernehmen wir für Sie.

Kann ich die Beratung auch für ein Vermietetes Haus beantragen?

Ja, die BAFA-Förderung gilt für selbst genutzte und vermietete Wohngebäude, solange der Antragsteller der Eigentümer ist. Auch Eigentümergemeinschaften können gefördert werden.

Was passiert nach der Beratung?

Sie erhalten Ihren Beratungsbericht und entscheiden selbst, welche Maßnahmen Sie wann umsetzen. Wir empfehlen zusätzlich einen Sanierungsfahrplan (iSFP) – er sichert Ihnen 5 % Extra-Förderbonus auf jede folgende Maßnahme.

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Ein kurzes Gespräch genügt, um zu klären, ob und wie wir Ihnen helfen können. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.