Energieausweis
Bedarfsenergieausweis vs. Verbrauchsenergieausweis
Der Bedarfsenergieausweis zeigt auf wie der energetische Stand der Immobilie ist. Er ist verpflichtend für alle Gebäude, die noch nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und weniger als fünf Wohneinheiten haben. Das bedeutet, wenn Sie ein EFH besitzen, welches energetisch auf einem guten Stand ist, kann es sein, dass Sie die Wärmeschutzverordnung einhalten und nur einen günstgeren Verbrauchsenergieausweis benötigen. Jedoch ist für den Verkauf einer Immobilie stets der bedarfsorientiere Energieausweis die bessere Wahl, denn nur er zeigt den tatsächlichen energetischen Stand Ihrer Immobilie auf. So steigert beispielsweise eine energetische Sanierung wie die Dämmung des Daches, der Fassade oder die erneuerung der Fenster oder Heizung den Wert Ihrer Immobilie teilweise erhelblich – dies spiegelt sich absolut im bedarforientierten Energieausweis wieder.
Der verbrauchsbasierende Ausweis hingegen zeigt den durchschnittlichen Energieverbrauch der Bewohner des Gebäudes. Er ist insofern nichtssagend für den Renovierungsstand einer Immobilie, da er je nach Nutzer unterschiedlich ausfällt. Für diesen Ausweis benötigt man die Heiz- und Warmwasser Abrechnung der letzten zusammenhängenden drei Jahre – liegt keine Abrechnung mehr vor, wählt man besser den bedarfsorientierten Ausweis.
Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
Eigentümer einer Immobilie, welche diese vermieten/verpachten oder verkaufen möchten, müssen den künftigen Mietern/Pächtern oder Käufern spätestens bei der Besichtigung der Immobilie einen gültigen Energieausweis vorlegen. Hierbei spielt es keine Rolle ob es ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ist. Wichtig ist nur, dass er vorgelegt oder bei gewerblich genutzten Immobilien gut sichtbar ausgehängt wird. Die Pflicht, den Energieausweis auszuhängen/öffentlich sichtbar zu machen gilt nur für gewerblich genutzte Gebäude ab 250 m² Nutzfläche.
Kommt die Immobilie vorab auch als Inserat ins Internet, müssen Sie auch hier bereits darauf achten zentrale Daten aus dem Energieausweis als Information für Interessenten anzugeben. Fehlt ein Ausweis/diese Daten droht Ihnen ein hohes Bußgeld.
Wurde die Immobilie verkauft, muss nach Abschluss des Kaufvertrags der Energieausweis, oder eine Kopie davon an den neuen Eigentümer übergeben werden. Die Vorlagepflicht für Energieausweise ist in der EnEV 2014§16Abs2 geregelt.
Ausnahmen von der Energieausweis Pflicht
Keinen Energieausweis benötigt ein denkmalgeschütztes Gebäude oder Gebäude die weniger als 50m² Nutzfläche haben.
Ist die Energieausweispflicht gesetzlich geregelt?
Die Vorlagepflicht für Energieausweise ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014§16Abs2) geregelt.
Wieviele Energieausweise hat man pro Gebäude, wenn mehrere Wohnungen darin sind?
Pro Gebäude wird ein Energieausweis erstellt.
Dieser kann für alle weiteren Eigentümer der Hausgemeinschaft kopiert werden.
Ist der Energieausweis bei Vermietung Pflicht?
Ja! 15.000 Euro Bußgeld können fällig werden, wenn sie eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten und keinen Energieausweis vorlegen.
Die Vorlagepflicht für Energieausweise ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014§16Abs2) geregelt.