Energieausweis –
schnell, rechtssicher
und aus einer Hand

Ob Verkauf, Vermietung oder Förderantrag: Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir erstellen Bedarfs- und Verbrauchsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude im Allgäu und Raum Stuttgart.

Bedarfs- & Verbrauchsausweis | Zugelassene Ausstellerin | 10 Jahre gültig | Allgäu & Stuttgart

Was der Ausweis zeigt

Die Energieeffizienzklassen auf einen Blick

Der Energieausweis bewertet Ihr Gebäude auf einer Skala von A+ bis H – ähnlich wie bei Haushaltsgeräten. Die Klasse bestimmt maßgeblich den Immobilienwert und die Attraktivität für Käufer und Mieter.

Energieeffizienzklassen nach GEG 2023
Primärenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·Jahr)
A+
A+

unter 30 kWh

A
A

30 – 50 kWh

B
B

50 – 75 kWh

C
C

75 – 100 kWh

D
D

100 – 130 kWh

E
E

130 – 160 kWh

F
F

160 – 200 kWh

G
G

200 – 250 kWh

H
H

über 250 kWh

Ein typischer unsanierter Altbau (Baujahr vor 1980) liegt oft in Klasse F–H. Ein Neubau nach GEG erreicht mindestens Klasse B. Passivhäuser liegen bei A+.

💡 Welchen Einfluss hat die Energieklasse auf den Immobilienwert?

Studien zeigen, dass Immobilien der Klasse A oder B im Vergleich zu Klasse E oder schlechter bis zu 20–30 % höhere Verkaufspreise erzielen können. Auch bei der Vermietung steigt die Nachfrage – und Mieterhaushalte achten zunehmend auf die Nebenkosten. Ein aktueller Energieausweis schafft Transparenz und Vertrauen.

Welcher Ausweis für Sie?

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

Die zwei Ausweistypen unterscheiden sich in Methode, Aussagekraft und Einsatzbereich. Wir empfehlen in fast allen Fällen den Bedarfsausweis – und erklären Ihnen warum.

Bedarfsausweis

Berechnet den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes auf Basis der Bausubstanz: Dämmung, Heizanlage, Fenster, Lüftung. Unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten.

  • Aussagekräftiger und objektiver
  • Zeigt das Sanierungspotenzial auf
  • Pflicht für Neubauten und Gebäude unter 5 WE (Baujahr vor 1977)
  • Bessere Grundlage für Kaufentscheidungen
  • Etwas aufwändiger in der Erstellung
  • Höherer Preis als Verbrauchsausweis
📌 Unsere Empfehlung für Verkauf & Förderung

Verbrauchsausweis

Basiert auf den tatsächlichen Heizkosten- bzw. Verbrauchsdaten der letzten 3 Kalenderjahre. Schnell und günstig – aber stark vom Nutzerverhalten abhängig.

  • Günstigere und schnellere Erstellung
  • Ausreichend für viele Vermietungsfälle
  • Geringer Unterlagenaufwand
  • Sparsame Bewohner → besserer Ausweis
  • Kein Hinweis auf Sanierungspotenzial
  • Nicht zulässig für Neubauten
📌 Geeignet für unkomplizierte Vermietungen

Rechtliche Grundlage

Wann ist der Energieausweis gesetzlich Pflicht?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, wann ein Energieausweis verpflichtend ist – und welcher Typ verwendet werden muss. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 15.000 € geahndet werden.

SituationPflicht?AusweistypFrist
Verkauf einer Immobilie✓ JaBedarfs oder VerbrauchSpätestens bei Besichtigung vorlegen
Neuvermietung✓ JaBedarfs oder VerbrauchSpätestens bei Besichtigung vorlegen
Neubau✓ JaBedarfsausweisNach Fertigstellung
Gebäude < 5 WE, Bj. vor 1977✓ JaNur BedarfsausweisBei Verkauf / Vermietung
Immobilienanzeige (online/Print)✓ JaKennwerte aus AusweisBei Veröffentlichung der Anzeige
Eigennutzung ohne Verkauf/VermietungOptionalBedarfsausweis empfohlenFür Förderanträge oft nötig
Denkmalgeschütztes GebäudeAusnahme möglichIm Einzelfall prüfen

⚠️ Bußgeld bis 15.000 € bei Verstößen

Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegt oder in Immobilienanzeigen keine Pflichtangaben macht, riskiert Bußgelder nach § 108 GEG. Der Ausweis muss dem Käufer oder Mieter spätestens bei Vertragsabschluss als Kopie oder Original übergeben werden.

Preise & Ablauf

Was ein Energieausweis kostet und wie schnell er kommt

Unsere Preise sind transparent und fair. Kein Verstecktes, keine Überraschungen – Sie wissen vorab genau, was Sie erwartet.

1

Unterlagen zusammenstellen

Für den Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre und Wohnfläche. Für den Bedarfsausweis: zusätzlich Baupläne, Baubeschreibung, Angaben zu Fenstern und Heizanlage – wir geben Ihnen eine genaue Checkliste.

2

Unterlagen einreichen

Per E-Mail, Upload-Link oder persönlicher Übergabe. Auf Wunsch kommen wir auch zu Ihnen vor Ort – besonders beim Bedarfsausweis für Altbauten empfehlenswert.

3

Erstellung & Qualitätskontrolle

Wir erstellen den Ausweis als zugelassene Ausstellerin nach GEG und prüfen alle Angaben auf Plausibilität. Der Ausweis wird im offiziellen Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert.

4

Übergabe & Registriernummer

Sie erhalten den fertigen Energieausweis digital (PDF) und auf Wunsch auch in gedruckter Form. Der Ausweis enthält eine eindeutige Registriernummer und ist 10 Jahre gültig.

Mehrwert

Mehr als nur ein Pflichtstück

Bei uns ist der Energieausweis der Einstieg – kein Ende. Wir nutzen die erhobenen Daten, um Ihnen echte Handlungsempfehlungen zu geben.

🔍 Schwachstellen erkennen

Der Bedarfsausweis zeigt genau, welche Bauteile den größten Handlungsbedarf haben. Wir erläutern die Ergebnisse und zeigen, wo Sanierungsmaßnahmen am meisten bringen würden.

📈 Wertsteigerung dokumentieren

Haben Sie saniert? Wir erstellen einen aktualisierten Energieausweis, der die verbesserte Effizienzklasse dokumentiert – für mehr Verhandlungsstärke beim Verkauf.

🛤️ Sanierungsfahrplan ableiten

Auf Basis des Bedarfsausweises können wir direkt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen – für den 5 % Extra-Förderbonus auf alle Folgemaßnahmen.

Häufige Fragen

Fragen zum Energieausweis

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig. Danach muss er erneuert werden – oder früher, wenn wesentliche energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, die die Energieklasse verändern.
Kann ich den alten Energieausweis weiterverwenden?
Ja, solange er nicht älter als 10 Jahre ist. Ältere Ausweise nach der früheren EnEV sind nicht mehr gültig. Wir prüfen für Sie, ob Ihr bestehender Ausweis noch verwendet werden darf.
Brauche ich für jede Wohneinheit einen eigenen Ausweis?
Nein. Ein Energieausweis gilt für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen. Bei gemischt genutzten Gebäuden (Wohnen + Gewerbe) kann ein separater Ausweis für den Gewerbeanteil sinnvoll sein.
Was passiert, wenn das Haus schlechte Werte hat?
Es gibt keine Sanierungspflicht allein aufgrund eines schlechten Energieausweises (außer in bestimmten Sonderfällen nach GEG). Der Ausweis dient der Information – er ist kein Bußgeldbescheid. Er gibt Ihnen aber eine klare Grundlage, um über sinnvolle Sanierungsschritte nachzudenken.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Nur zugelassene Ausstellerinnen und Aussteller nach § 88 GEG – das sind unter anderem Architektinnen, Ingenieure und zugelassene Energieberater. Als BAFA- und KfW-zugelassene Energieberaterin darf Lisa Hierholzer Energieausweise nach GEG ausstellen.

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schnell & rechtssicher

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