Energieausweis –
schnell, rechtssicher
und aus einer Hand
Ob Verkauf, Vermietung oder Förderantrag: Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir erstellen Bedarfs- und Verbrauchsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude im Allgäu und Raum Stuttgart.
Bedarfs- & Verbrauchsausweis | Zugelassene Ausstellerin | 10 Jahre gültig | Allgäu & Stuttgart
Was der Ausweis zeigt
Die Energieeffizienzklassen auf einen Blick
Der Energieausweis bewertet Ihr Gebäude auf einer Skala von A+ bis H – ähnlich wie bei Haushaltsgeräten. Die Klasse bestimmt maßgeblich den Immobilienwert und die Attraktivität für Käufer und Mieter.
💡 Welchen Einfluss hat die Energieklasse auf den Immobilienwert?
Studien zeigen, dass Immobilien der Klasse A oder B im Vergleich zu Klasse E oder schlechter bis zu 20–30 % höhere Verkaufspreise erzielen können. Auch bei der Vermietung steigt die Nachfrage – und Mieterhaushalte achten zunehmend auf die Nebenkosten. Ein aktueller Energieausweis schafft Transparenz und Vertrauen.
Welcher Ausweis für Sie?
Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis
Die zwei Ausweistypen unterscheiden sich in Methode, Aussagekraft und Einsatzbereich. Wir empfehlen in fast allen Fällen den Bedarfsausweis – und erklären Ihnen warum.
Bedarfsausweis
- Aussagekräftiger und objektiver
- Zeigt das Sanierungspotenzial auf
- Pflicht für Neubauten und Gebäude unter 5 WE (Baujahr vor 1977)
- Bessere Grundlage für Kaufentscheidungen
- Etwas aufwändiger in der Erstellung
- Höherer Preis als Verbrauchsausweis
Verbrauchsausweis
Basiert auf den tatsächlichen Heizkosten- bzw. Verbrauchsdaten der letzten 3 Kalenderjahre. Schnell und günstig – aber stark vom Nutzerverhalten abhängig.
- Günstigere und schnellere Erstellung
- Ausreichend für viele Vermietungsfälle
- Geringer Unterlagenaufwand
- Sparsame Bewohner → besserer Ausweis
- Kein Hinweis auf Sanierungspotenzial
- Nicht zulässig für Neubauten
Rechtliche Grundlage
Wann ist der Energieausweis gesetzlich Pflicht?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, wann ein Energieausweis verpflichtend ist – und welcher Typ verwendet werden muss. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 15.000 € geahndet werden.
| Situation | Pflicht? | Ausweistyp | Frist |
|---|---|---|---|
| Verkauf einer Immobilie | ✓ Ja | Bedarfs oder Verbrauch | Spätestens bei Besichtigung vorlegen |
| Neuvermietung | ✓ Ja | Bedarfs oder Verbrauch | Spätestens bei Besichtigung vorlegen |
| Neubau | ✓ Ja | Bedarfsausweis | Nach Fertigstellung |
| Gebäude < 5 WE, Bj. vor 1977 | ✓ Ja | Nur Bedarfsausweis | Bei Verkauf / Vermietung |
| Immobilienanzeige (online/Print) | ✓ Ja | Kennwerte aus Ausweis | Bei Veröffentlichung der Anzeige |
| Eigennutzung ohne Verkauf/Vermietung | Optional | Bedarfsausweis empfohlen | Für Förderanträge oft nötig |
| Denkmalgeschütztes Gebäude | Ausnahme möglich | – | Im Einzelfall prüfen |
⚠️ Bußgeld bis 15.000 € bei Verstößen
Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegt oder in Immobilienanzeigen keine Pflichtangaben macht, riskiert Bußgelder nach § 108 GEG. Der Ausweis muss dem Käufer oder Mieter spätestens bei Vertragsabschluss als Kopie oder Original übergeben werden.
Preise & Ablauf
Was ein Energieausweis kostet und wie schnell er kommt
Unsere Preise sind transparent und fair. Kein Verstecktes, keine Überraschungen – Sie wissen vorab genau, was Sie erwartet.
Verbrauchsausweis
EFH / ZFH- Preis inkl. MwSt
- Digitaler Versand
- Bearbeitungszeit 3-5 Tage nach Eingang aller Unterlagen
Bedarfsausweis
EFH / ZFH- Preis inkl. MwSt
- Digitaler Versand
- Bearbeitungszeit 3-5 Tage nach Eingang aller Unterlagen
Bedarfsausweis
MFH ab 3 Wohneinheiten- Preis inkl. MwSt
- Digitaler Versand
- Bearbeitungszeit 5-10 Tage nach Eingang aller Unterlagen
1
Unterlagen zusammenstellen
Für den Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre und Wohnfläche. Für den Bedarfsausweis: zusätzlich Baupläne, Baubeschreibung, Angaben zu Fenstern und Heizanlage – wir geben Ihnen eine genaue Checkliste.
2
Unterlagen einreichen
Per E-Mail, Upload-Link oder persönlicher Übergabe. Auf Wunsch kommen wir auch zu Ihnen vor Ort – besonders beim Bedarfsausweis für Altbauten empfehlenswert.
3
Erstellung & Qualitätskontrolle
Wir erstellen den Ausweis als zugelassene Ausstellerin nach GEG und prüfen alle Angaben auf Plausibilität. Der Ausweis wird im offiziellen Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert.
4
Übergabe & Registriernummer
Sie erhalten den fertigen Energieausweis digital (PDF) und auf Wunsch auch in gedruckter Form. Der Ausweis enthält eine eindeutige Registriernummer und ist 10 Jahre gültig.
Mehrwert
Mehr als nur ein Pflichtstück
Bei uns ist der Energieausweis der Einstieg – kein Ende. Wir nutzen die erhobenen Daten, um Ihnen echte Handlungsempfehlungen zu geben.
🔍 Schwachstellen erkennen
Der Bedarfsausweis zeigt genau, welche Bauteile den größten Handlungsbedarf haben. Wir erläutern die Ergebnisse und zeigen, wo Sanierungsmaßnahmen am meisten bringen würden.
📈 Wertsteigerung dokumentieren
Haben Sie saniert? Wir erstellen einen aktualisierten Energieausweis, der die verbesserte Effizienzklasse dokumentiert – für mehr Verhandlungsstärke beim Verkauf.
🛤️ Sanierungsfahrplan ableiten
Auf Basis des Bedarfsausweises können wir direkt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen – für den 5 % Extra-Förderbonus auf alle Folgemaßnahmen.
Häufige Fragen
Fragen zum Energieausweis
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Kann ich den alten Energieausweis weiterverwenden?
Brauche ich für jede Wohneinheit einen eigenen Ausweis?
Was passiert, wenn das Haus schlechte Werte hat?
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Energieausweis beauftragen –
schnell & rechtssicher
Sagen Sie uns kurz, was Sie benötigen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem konkreten Angebot und einer Unterlagenliste.