Förderung der Kosten des Energieberaters

Die Energieberaterkosten werden von der KfW, BAFA oder auch von manchen Gemeinden bezuschusst.

 

 

KfW Zuschuss für Energieberatung und Baubegleitung

Sie planen eine energetische Sanierung über die KfW fördern zu lassen?

In diesem Zug werden auch die Kosten des dafür nötigen Energieberaters zu 50% von der KfW bezuschusst.

Es lohnt sich also doppelt für Sie! Sie erhalten beispielsweise 20% Zuschuss für Ihre Einzelmaßnahme sowie 50% für die Rechnung des Energieberaters.

 

Städtische Förderung für Energieberatung

Vor allem im Allgäu (Ober- und Ostallgäu werden Energieberatungen und Baubegleitungen bei der Umsetzung

energetischer Maßnahmen nochmals extra mit bis zu 4.000Euro bezuschusst.

Aber auch andere Gemeinden haben extra Förderungen damit der Klimawandel auch im Sektor Wohnen voran getrieben wird.

Ob auch von Ihrer Gemeinde ein Zuschuss ausgegeben wird prüfe ich sehr gerne für Sie!

 

BAFA Zuschuss für Energieberatung

Die BAFA bezuschusst die Kosten für eine Energieberatung mit 80%.

Maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Der Zuschuss wird an den Energieberater ausbezahlt, dieser ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss in seinem Beraterhonorar zu verrechnen.

Mehr über diesen Zuschuss lesen Sie hier auf der Homepage:

BAFA Vor-Ort-Beratung